Der Nationalfeiertag wird seit 1965 jährlich am 26. Oktober begangen, dem Tag, an dem 1955 die beschlossene österreichische Neutralität in Kraft getreten ist. Dieser Gedenktag löste den vormaligen Tag der Fahne als Nationalfeiertag ab. 1967 wurde er den übrigen gesetzlichen Feiertagen in Österreich gleichgestellt und ist seither arbeitsfrei.
Am 15. Mai 1955 war der Staatsvertrag unterzeichnet worden, der Österreichs staatliche Souveränität wiederherstellte. Dieser Vertrag musste von den Signatarstaaten Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und Vereinigte Staaten ratifiziert werden; die letzte Ratifizierungsurkunde wurde von Frankreich am 27. Juli 1955 im sowjetischen Außenministerium in Moskau, dem Aufbewahrungsort des Originals des Österreichischen Staatsvertrages, hinterlegt. Damit begann die vertraglich vereinbarte Frist von 90 Tagen, in der die Besatzungstruppen Österreich zu verlassen hatten. Der 25. Oktober 1955 war der letzte Tag dieser 90-Tage-Frist. Der 26. Oktober 1955 war demnach der erste Tag, an dem laut Zusicherung im Staatsvertrag keine fremden Truppen mehr auf österreichischem Hoheitsgebiet stehen durften. An diesem Tag beschloss der österreichische Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes rückwirkend ab null Uhr die immerwährende Neutralität.
Die Initiative, die Wiedererlangung der Souveränität Österreichs fortan auch in den Schulen feierlich zu begehen, kam von Unterrichtsminister Heinrich Drimmel (ÖVP). Mit ministeriellem Erlass vom 1. Oktober 1955 forderte er die Lehrerschaft dazu auf, den Schülern die Bedeutung des 25. Oktober, des Tages des endgültigen Abzugs der Alliierten gemäß der vorgesehenen 90-Tage-Frist, als Unabhängigkeitstag zu vermitteln, und ordnete für diesen Tag der Fahne das feierliche Hissen der österreichischen Flagge an.
In seiner Festansprache gab Bundeskanzler Raab bekannt, „daß der Tag der Flagge, obwohl er Werktag bleibt, nunmehr alljährlich festlich begangen werden soll. Er schloß mit der Forderung nach einem Österreich des Friedens, der Wohlfahrt und wahrer und echter Menschlichkeit.
Am 11. September 1956 beschloss der Ministerrat, wiederum auf Betreiben des Unterrichtsministers Drimmel, den Tag der österreichischen Fahne alljährlich am 26. Oktober zu begehen. Diese damit einhergehende Verschiebung um einen Tag kam deshalb zustande, da es der Bundesregierung wichtiger war, die Neutralitätserklärung am 26. Oktober zu betonen als den Abzug der letzten Besatzungssoldaten am Tag zuvor.
1965 wurde in Parlament und Bundesregierung beraten, welcher Tag als Nationalfeiertag begangen werden sollte. Zur Auswahl standen:
- der 12. November (Ausrufung der Ersten Republik im Jahr 1918)
- der 27. April (gemeinsame Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs durch die Vorstände der (wieder)entstandenen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ in Berufung auf die Moskauer Deklaration und Bildung einer provisorischen Staatsregierung im Jahr 1945)
- der 15. Mai (Unterzeichnung des Staatsvertrags im Jahr 1955)
- der 26. Oktober (Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes über die österreichische Neutralität)
Die meiste Zustimmung fand die Variante des 26. Oktober, und so verabschiedete der Nationalrat am 25. Oktober 1965 einstimmig das Bundesgesetz vom 25. Oktober 1965 über den österreichischen Nationalfeiertag (BGBl. Nr. 298/1965), das tags darauf in Kraft trat. Die später mitunter verbreitete Ansicht, dass am 26. Oktober die letzten Besatzungsmächte Österreich verlassen hätten, ist historisch nicht korrekt. Diese Truppen waren bereits zuvor abgezogen